Allgemeine Geschäftsbedingungen der Benefits-Manager AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Benefits-Manager Software

Mit der Registrierung als Nutzer der Benefits-Manager Software akzeptieren Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

1. Vertragspartner

Die vorliegenden AGB regeln die Beziehungen zwischen der „Benefits-Manager AG“ (nachfolgend „Benefits-Manager“ genannt) und den Nutzern der Benefits-Manager Software, welche Benefits- Manager als unabhängiger Technologieanbieter im Bereich des betrieblichen Entgeltmanagement (bEM*) zur digitalisierten Erstellung von Angeboten und Konzepten, Buchung von Benefits, Erstellung von Rechnungen sowie zur Bestandsverwaltung als Software-as-a-Service* (SaaS) betreibt (nachfolgend „Benefits-Manager Software“ genannt).

Als „Nutzer“ gilt jede natürliche oder juristische Person, welche sich (persönlich oder durch einen Vertreter) als Unternehmenskunde, Dienstleister oder Fachberater für bEM in der Benefits-Manager Software registriert. Im Sinne dieser AGB sind

  • Unternehmenskunden*, juristisch selbständige Unternehmen (§ 14 BGB), die Daten ihrer Mitarbeitenden in der Benefits-Manager Software verarbeiten oder Benefits-Manager damit beauftragen, Daten ihrer Mitarbeitenden zu verarbeiten.
  • Dienstleister*, juristisch selbständige Unternehmen (§ 14 BGB), welche Daten ihrer Auftraggeber bzw. die Daten der Mitarbeitenden ihrer Auftraggeber in der Benefits-Manager Software verarbeiten.
  • Fachberater für bEM bzw. Softwarenutzer:innen, welche Daten ihrer Kunden bzw. von ihnen beratene Personen (nachfolgend insgesamt Kunden) in der Benefits-Manager Software verarbeiten bzw. Benefits-Manager damit beauftragen, Daten ihrer Kunden zu verarbeiten.

2. Vertragsgegenstand und Pflichten der Parteien

2.1 Vertragsgegenstand

Benefits-Manager stellt dem Nutzer die als Saas betriebene Benefits-Manager Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Nutzung zur Verfügung.

Individuell entwickelte Softwareprogramme sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ist in der Benefits-Manager Software dargestellt. Die Funktionalitäten können von Benefits-Manager jederzeit erweitert, verbessert und verändert werden.

2.2 Registrierung und Benutzerkonto

Nach Abschluss der Registrierung in der Benefits- Manager Software erhält der Nutzer ein Benutzerkonto, bestehend aus Benutzernamen und Passwort („Zugangsdaten“). Bei der Vergabe von Passwörtern ist von Kombinationen abzusehen, die für Dritte leicht zu erraten sind und zusätzlich ist darauf zu achten, dass die Passwörter eine gewisse Stärke besitzen.

Die Registrierung unter falschen Angaben (z.B. falschem oder fiktiven Namen, Vornamen, Adresse oder falscher E- Mail-Adresse) ist nicht gestattet. Im Fall von offensichtlich falschen Angaben behält sich Benefits-Manager vor, das Benutzerkonto ohne vorherige Ankündigung zu löschen.

Benefits-Manager ist ferner zur sofortigen Sperre des Benutzerkontos berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Benefits-Manager informiert den Nutzer unverzüglich über die Entfernung und den Grund dafür. Die Sperre aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

2.3 Pflichten des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, die Benefits-Manager Software nicht missbräuchlich zu nutzen und keine Daten in das System einzubringen, die den Zweck haben, die Abläufe auf der Benefits-Manager Software zu stören, zu verändern oder sonst nachteilig zu beeinflussen (bspw. Computer-Viren). Er darf die Benefits-Manager Software auch nicht in einer Art und Weise benutzen, die ihre Verfügbarkeit für andere Nutzer negativ beeinflusst.

Des Weiteren darf der Nutzer nur personenbezogene Daten in das System einpflegen, wenn er zuvor die Genehmigung der jeweiligen Person eingeholt hat. Auf Verlangen von Benefits-Manager hat der Nutzer dies durch einen unterschriebenen Konzeptauftrag nachzuweisen.

Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und sein Passwort geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Nutzer ist zudem verpflichtet, seine bei der Registrierung gemachten Angaben im Falle von Änderungen auf der Benefits-Manager Software zu aktualisieren.

2.4 Pflichten von Benefits-Manager

Benefits-Manager überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Benefits-Manager Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich Softwarefehler, welche die Nutzung der Benefits-Manager Software einschränken oder unmöglich machen.

Zu den Pflichten von Benefits-Manager gehören insbesondere nicht

  • die Überprüfung, ob die von einem Vertreter eines Nutzers der Benefits-Manager Software vorgenommene Datenverarbeitung im Rahmen der dem Vertreter vom Nutzer erteilten Vollmacht liegen bzw. ob eine Datenverarbeitungsvollmacht vorliegt.
  • die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der in der Benefits-Manager Software vorgenommenen Datenverarbeitung;
  • die Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere nicht Rechts-, Sozial- oder Steuerrechtsberatung

2.5 Änderung der AGB

Benefits-Manager behält sich vor, die AGB ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der geänderten AGB in Textform (E- Mail ist ausreichend) und/oder innerhalb der Benefits-Manager Software bekannt gegeben. Dies beinhaltet: Das Änderungsangebot, den beabsichtigten Zeitpunkt Inkrafttretens geänderten AGB (Umsetzungszeitpunkt), einen Hinweis zum Widerspruchs- bzw. dem Kündigungsrecht des Nutzers und einen Hinweis darauf, dass der Nutzer der Änderung der AGB zustimmt, wenn er nicht bis zum Umsetzungszeitpunkt widerspricht.

Der Nutzer hat die Möglichkeit, bis zum Umsetzungszeitpunkt in Textform (E-Mail ist ausreichend) zu widersprechen. Macht der Nutzer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, haben der Nutzer und Benefits-Manager das Recht, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

3. Änderung der AGB

Die Preise und Zahlungsbedingungen für die Nutzung der Funktionalitäten der Benefits-Manager Software sind in der Benefits-Manager Software hinterlegt.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, gegenüber Benefits- Manager mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von Benefits-Manager schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

Der Vertragspartner erhält monatlich eine Rechnung per E-Mail. Rechnungsbeträge sind mit Beginn des Leistungsmonats und ohne Abzug fällig und werden ausschließlich per Einzugsermächtigung durchgeführt. Etwaige Bankgebühren zu Lasten der Benefits-Manager sind vom Vertragspartner auszugleichen. Sollte der Vertragspartner mit mindestens drei Monaten im Verzug seiner Rechnungsbeträge sein, werden die unbezahlten Lizenzgebühren sowie die bis zum Ende des nächsten Kündigungszeitpunktes (maximal 12 Monate) anfallenden Lizenzgebühren in einer Summe sofort fällig. Bis zur Begleichung der Gesamtsumme kann der Zugang zur Software gesperrt werden.

4. Datenschutz | Datensicherheit und Geheimhaltung

4.1 Datenschutz

Benefits-Manager erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestimmungen und beachtet Verschwiegenheitspflichten (insbesondere § 203 StGB), Benefits-Manager hat die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um den Schutz der Daten in angemessener Weise zu gewährleisten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Benefits-Manager Software hinterlegten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Um die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener auf der Benefits- Manager Software zu erfüllen, müssen für die Nutzung der Benefits-Manager Software zusätzlich zu den vorliegender AGB abgeschlossen werden:

  • eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) von Nutzern, die Daten als Verantwortliche im Sinne von Art 4 Nr. 7 DSGVO in der Benefits- Manager Software verarbeiten. Dies betrifft insbesondere Unternehmenskunden und Softwarenutzer.
  • eine Vollmacht, welche Benefits-Manager ermächtigt, Daten bei Produktanbietern abzurufen und die von ihrer Schweigepflicht gemäß § 203 StGB entbindet. Dies betrifft insbesondere Unternehmenskunden.

4.2. Datensicherheit und Datenbereitstellung

Benefits-Manager legt großen Wert auf die Einhaltung hoher Standards zur Gewährleistung von Datensicherheit und Datenbereitstellung. Die von Benefits-Manager zur Gewährung der Datensicherheit und Datenbereitstellung getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, sind als Teil der AV bzw. in der Datenschutzerklärung beschrieben.

5. Rechte des Nutzers an der Software

Benefits-Manager räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und ohne Zustimmung von Benefits- Manager nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Benefits-Manager Software ein. Die Bereitstellung der Benefits-Manager Software erfolgt über das Internet, die SaaS-Leistung wird am äußersten technischen Knoten übergeben, der den physikalischen und logischen Übergang von der Betriebsumgebung der Benefits-Manager Software in das Internet darstellt. Der Nutzer verpflichtet sich, die Benefits-Manager Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und seine Zugangsdaten weder an Dritte weiterzugeben noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen.

Der Nutzer erkennt hiermit Benefits-Manager als alleinigen Lizenzgeber der Software und Inhaber der damit verbundenen Urheberrechte an. Die Rechte von Benefits-Manager beziehen Sich auch auf Erweiterungen und Verbesserungen der Software, die dem Nutzer von Benefits-Manager bereitgestellt werden. Der Nutzer erkennt hiermit die Rechte von Benefits- Manager in Bezug die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Nutzer darf Copyright- Informationen oder ähnliche Eigentumshinweise weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.

6. Haftung

6.1 Haftung von Benefits-Manager

Bei der Erstellung und Pflege der vertragsgegenständlichen Software sowie der Erbringung sonstiger technischer Leistungen schuldet Benefits-Manager die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Benefits-Manager ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.

Benefits-Manager leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung) nur in folgendem Umfang:

a)
Die Haftung bei Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt.

b)
Bei grober Fahrlässigkeit haftet Benefits-Manager in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.

c)
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet Benefits-Manager in Höhe des (typischen und der Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch mit EUR 5.000 je Schadensfall und EUR 25.000 für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag pro Kalenderjahr.

Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.

Soweit vorstehend die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Benefits-Manager.

6.2. Störung des Betriebes

Benefits-Manager haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung. Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

7. Mitteilungen

Mitteilungen (einschließlich Kündigungen) sind in Textform (E-Mail ausreichend) an Benefits-Manager zu richten.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Besondere Geschäftsbedingungen

Für einzelne Funktionalitäten der Benefits-Manager Software können weitere Vereinbarungen zwischen einem Nutzer und der Benefits-Manager erforderlich sein. Diese werden in „Besonderen Geschäftsbedingungen“ geregelt, die Bestandteil dieser AGB sind.

8.2. Laufzeit und Kündigung

8.2.1. Laufzeit und Kündigung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist frühstens nach Ablauf einer zwölfmonatigen Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende des Quartals möglich.

8.2.2. Laufzeit und Kündigung

Benefits-Manager ist insbesondere berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Zuwiderhandlungen des Nutzers gegen die vorliegenden AGB ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Benefits-Manager behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Nutzer vor.

8.3. Laufzeit und Kündigung

Für die Nutzung der Benefits-Manager Software gelten ausschließlich die vorliegenden AGB, der Nutzungsvertag „Konzepte der Benefits-Manager“, die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung sowie der Dienstleistungsvertrag Benefits-Manager ALL In ONE. Sonstige Bedingungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers, kommen nicht zur Anwendung, auch wenn Benefits-Manager diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

8.4. Anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen Benefits-Manager und dem Nutzer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.5. Gerichtsstand

Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Benefits-Manager und dem Nutzer nach Wahl von Benefits-Manager Magdeburg oder der Sitz des Nutzers. Für Klagen gegen Benefits-Manager ist in diesen Fällen jedoch Magdeburg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

8.6. Salvatorische Klausel

Soweit diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.