§ 37b EStG

Rechtsgrundlage: § 37b EStG

Honorieren Sie ihre Leistungsträger im Unternehmen, bevor es ein anderer tut! So können Sie Ihren Mitarbeitenden bis zu 10.000,00 EUR jährlich pauschalversteuert zahlen. Hierbei bleibt deutlich mehr von dem Geld übrig als bei herkömmlichen Varianten.

Personalkostenauswirkung bei herkömmlicher Lohnerhöhung
2.138,00 €
vs.
Personalkostenauswirkung bei
Gewährung des Benefits
1.959,00 €
Personalkosteneinsparung
179,00 €

Im Beispiel erhält der Mitarbeitende eine Sachzuwendung i.H.v. 1.000,00 EUR. Für den AG ergibt sich ein Aufwand i.H.v. 1.959,00 EUR. Die Höhe des gewährten Benefits entspricht einer Einmalzahlung i.H.v. 1.775,00 EUR. Die Einmalzahlung würde 2.138,00 EUR an zusätzlichen Personalkosten verursachen. Der AG spart 179,00 EUR gegenüber der Einmalzahlung.

Gib hier die Anzahl der Mitarbeitenden an, die einen 37b erhalten sollen.

Häufig gestellte Fragen zum Sachbezug

Bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG an eigene Mitarbeitende ist es zwingend erforderlich, dass die Zuwendung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Grundsätzlich können auch Sonderzahlungen / Sachzuwendungen als Gutscheine oder Prepaid-Bezahlkarten ausgegeben werden. Wichtig ist, dass die Gutscheine ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und nur im Inland einlösbar sind. Für die Prepaid-Mastercard® gilt alternativ ein festgelegter Postleitzahlenbereich.
Grundsätzlich können Sonderzahlungen / Sachzuwendungen auch monatlich als Gutscheine ausgegeben bzw. auf eine Prepaid-Mastercard® geladen werden. Die Höchstgrenze beträgt 10.000 Euro jährlich. Bei einer monatlichen Gewährung empfehlen wir eine Anrufungsauskunft bei ihrem zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt.