§ 37b EStG
Rechtsgrundlage: § 37b EStG
Honorieren Sie ihre Leistungsträger im Unternehmen, bevor es ein anderer tut! So können Sie Ihren Mitarbeitenden bis zu 10.000,00 EUR jährlich pauschalversteuert zahlen. Hierbei bleibt deutlich mehr von dem Geld übrig als bei herkömmlichen Varianten.
Gewährung des Benefits
Im Beispiel erhält der Mitarbeitende eine Sachzuwendung i.H.v. 1.000,00 EUR. Für den AG ergibt sich ein Aufwand i.H.v. 1.959,00 EUR. Die Höhe des gewährten Benefits entspricht einer Einmalzahlung i.H.v. 1.775,00 EUR. Die Einmalzahlung würde 2.138,00 EUR an zusätzlichen Personalkosten verursachen. Der AG spart 179,00 EUR gegenüber der Einmalzahlung.