bAV
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 63 EStG
Noch nie war es für Mitarbeitende so attraktiv wie heute, über das Unternehmen privat für das Alter vorzusorgen. Durch die intelligente Gestaltung des Nettolohns ist dies nahezu kostenfrei möglich. Stärken Sie mit der bAV die Bindung Ihrer Mitarbeitenden an Ihr Unternehmen.
Gewährung des Benefits
Durch die Maßnahme(n) ergibt sich eine Belastung von 100,00 € für den AG. Wenn anstatt der Optimierungen der AG eine Gehaltserhöhung von Brutto 181,36 € leisten würde, damit der AN die gleiche Nettoerhöhung erhalten würde, hätte der AG eine Belastung in Höhe von 222,64 €. Das ist für den AG ein Vorteil von 122,64 € gegenüber der alternativen Bruttolohnerhöhung.
Häufig gestellte Fragen zum Sachbezug
*Betriebliche Altersversorgung nach § 3.63 EStG
*Betriebliche Altersversorgung nach § 3.63 EstG