bAV
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 63 EStG
Noch nie war es für Mitarbeitende so attraktiv wie heute, über das Unternehmen privat für das Alter vorzusorgen. Durch die intelligente Gestaltung des Nettolohns ist dies nahezu kostenfrei möglich. Stärken Sie mit der bAV die Bindung Ihrer Mitarbeitenden an Ihr Unternehmen.
Gewährung des Benefits
Für den AG ergibt sich ein Aufwand i.H.v. 100,00 EUR. Die Höhe des gewährten Benefits entspricht einer Bruttolohnerhöhung von 200,00 EUR. Die Bruttolohnerhöhung würde 240,00 EUR an zusätzlichen Personalkosten verursachen. Der AG spart 70,00 EUR gegenüber der Bruttolohnerhöhung.
Häufig gestellte Fragen zum Sachbezug
*Betriebliche Altersversorgung nach § 3.63 EStG
*Betriebliche Altersversorgung nach § 3.63 EstG