Entfernungspauschale
Rechtsgrundlage: § 40 Abs.2 S.2 Nr. 1 b EStG
Wenn sich Ihr Team auf den Weg ins Büro begibt, dann wählt jeder Mitarbeiter sein Fortbewegungsmittel selbst aus. Hierbei haben Sie die Chance Ihren Mitarbeitenden den einfachen Weg zur Arbeit mit 0,30 Cent pro Kilometer zu vergüten und wenn die Distanz sogar die 20 km überschreiten sollte, werden daraus ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Cent pro Mehrkilometer.
Grundlage, für die unter aufgeführte Berechnung ist ein/e Mitarbeitende/r, die eine Entfernung zur ersten Betriebsstätte von 12 km täglich zurücklegen muss.
Gewährung des Benefits
Für den AG ergibt sich ein Aufwand i.H.v. 52,00 EUR. Die Höhe des gewährten Benefits entspricht einer Bruttolohnerhöhung von 90,00 EUR. Die Bruttolohnerhöhung würde 109,00 EUR an zusätzlichen Personalkosten verursachen. Der AG spart 57,00 EUR gegenüber der Bruttolohnerhöhung.