Entfernungspauschale
Rechtsgrundlage: § 40 Abs.2 S.2 Nr. 1 b EStG
Wenn sich Ihr Team auf den Weg ins Büro begibt, dann wählt jeder Mitarbeiter sein Fortbewegungsmittel selbst aus. Hierbei haben Sie die Chance Ihren Mitarbeitenden den einfachen Weg zur Arbeit mit 0,30 Cent pro Kilometer zu vergüten und wenn die Distanz sogar die 20 km überschreiten sollte, werden daraus ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Cent pro Mehrkilometer.
Grundlage, für die unter aufgeführte Berechnung ist ein/e Mitarbeitende/r, die eine Entfernung zur ersten Betriebsstätte von 12 km täglich zurücklegen muss.
Gewährung des Benefits
Durch die Maßnahme(n) ergibt sich eine Belastung von 62,55 € für den AG. Wenn anstatt der Optimierungen der AG eine Gehaltserhöhung von Brutto 97,80 € leisten würde, damit der AN die gleiche Nettoerhöhung erhalten würde, hätte der AG eine Belastung in Höhe von 120,06 €. Das ist für den AG ein Vorteil von 57,51 € gegenüber der alternativen Bruttolohnerhöhung.