Essensschecks / Digitale Essensmarken
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 S.6 EStG, § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG, LStR 8.1 Abs. 7 Nr. 4 und LStR 40.2, § 1 und 2 SvEV
Halten Sie Ihre Mitarbeitenden bei Kräften. Egal ob Restaurant, Schnellimbiss oder beim Vorkochen zu Hause. Mit der Gewährung von Essensschecks oder Digitalen Essensmarken können Arbeitgeber monatlich bis zu 108,45 EUR dem Mitarbeitenden steuer – und sozialversicherungsfrei gewähren.
Gewährung des Benefits
Durch die Maßnahme(n) ergibt sich eine Belastung von 124,79 € für den AG. Wenn anstatt der Optimierungen der AG eine Gehaltserhöhung von Brutto 169,70 € leisten würde, damit der AN die gleiche Nettoerhöhung erhalten würde, hätte der AG eine Belastung in Höhe von 241,47 €. Das ist für den AG ein Vorteil von 116,68 € gegenüber der alternativen Bruttolohnerhöhung.