Essensschecks / Digitale Essensmarken
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 S.6 EStG, § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG, LStR 8.1 Abs. 7 Nr. 4 und LStR 40.2, § 1 und 2 SvEV
Halten Sie Ihre Mitarbeitenden bei Kräften. Egal ob Restaurant, Schnellimbiss oder beim Vorkochen zu Hause. Mit der Gewährung von Essensschecks oder Digitalen Essensmarken können Arbeitgeber monatlich bis zu 108,45 EUR dem Mitarbeitenden steuer – und sozialversicherungsfrei gewähren.
Gewährung des Benefits
Für den AG ergibt sich ein Aufwand i.H.v. 125,00 EUR. Die Höhe des gewährten Benefits entspricht einer Bruttolohnerhöhung von 217,00 EUR. Die Bruttolohnerhöhung würde 260,00 EUR an zusätzlichen Personalkosten verursachen. Der AG spart 135,00 EUR gegenüber der Bruttolohnerhöhung.