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Rechtsgrundlage: § 3 Abs.2 S. 11 EStG

Grundlage für die Zulassung einer Kartenlösung zum steuerfreien Sachbezug bilden die in § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) definierten Kriterien

Firmensport ist im Grunde über den steuerfreien Sachbezug absetzbar, wenn dieser noch nicht für andere Maßnahmen aufgebraucht wurde.
Bei der Anwendung des steuerfreien Sachbezugs sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Mitarbeitenden nicht überschritten wird. Denn wenn man den Betrag nur um einen Cent übersteigt, wird der gesamte Betrag abgabepflichtig.
Alle Mitarbeitenden können von den steuerfreien Sachzuwendungen profitieren, unabhängig von ihrem Angestelltenverhältnis – das heißt auch 556-Euro-Kräfte bzw. sog. Minijobber haben Zugang zu diesem Mitarbeitervorteil.