Geschenke zum persönlichen Anlass

Rechtsgrundlage: R 19 Abs. 1 S.2 LStR

Die Hochzeit, Geburtstagstage oder die Geburt eines Kindes! Alles erfreuliche Anlässe, die sich auch finanziell für Ihre Mitarbeitenden lohnen können. Schenken Sie Ihren Mitarbeitenden bis zu 60,00 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei je Anlass.

Personalkostenauswirkung bei herkömmlicher Lohnerhöhung
133,35 €
vs.
Personalkostenauswirkung bei
Gewährung des Benefits
60,00 €
Personalkosteneinsparung
73,35 €

Durch die Maßnahme(n) ergibt sich eine Belastung von 60,00 € für den AG. Wenn anstatt der Optimierungen der AG eine Gehaltserhöhung von Brutto 108,62 € leisten würde, damit der AN die gleiche Nettoerhöhung erhalten würde, hätte der AG eine Belastung in Höhe von 133,35 €. Das ist für den AG ein Vorteil von 73,35 € gegenüber der alternativen Bruttolohnerhöhung.

Gebe hier die Anzahl der Mitarbeitenden an, die ein Sachbezug erhalten sollen.
0,00 €
wären deine Ersparnis bei Implementierung dieses Benefits

Häufig gestellte Fragen zum Sachbezug

Für die Anerkennung als Aufmerksamkeit und Geschenk gilt eine Freigrenze von höchstens 60 EUR brutto pro Anlass. Übersteigt der Wert des Geschenkes 60 EUR brutto pro Anlass nicht, bleibt es als Aufmerksamkeit lohnsteuerfrei, weil es am Entlohnungscharakter fehlt.
Einmalige oder wiederkehrend vorkommende persönliche Ereignisse können z. B. sein: Geburtstag, Namenstag, Hochzeit, Silberhochzeit, Einschulung, Schulabschluss, Geburt, Kommunion oder Konfirmation eines Kindes, Krankenbesuch etc.
Die Gewährung an die Mitarbeitenden muss eine Sachzuwendung sein. Diese kann entweder über eine, dafür steuerrechtlich anerkannte Prepaid-Mastercard® erfolgen oder in Form eines von Ihnen direkt zur Übergabe erworbenen Geschenks vorgenommen werden. Eine Bargeldauszahlung ist ausgeschlossen.