Private Handykosten
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 45 EStG / R 21 e LStR
Viele Mitarbeitende nutzen ihr privates Smartphone, um berufliche Angelegenheiten zu erledigen oder um mit Ihnen in Kontakt zu treten. Hier können die tatsächlichen Aufwendungen unabhängig vom betrieblichen Nutzungsgrad steuer- und sozialversicherungsfrei für einen privaten Mobilfunkvertrag erstattet werden.
Gewährung des Benefits
Durch die Maßnahme(n) ergibt sich eine Belastung von 30,00 € für den AG. Wenn anstatt der Optimierungen der AG eine Gehaltserhöhung von Brutto 54,31 € leisten würde, damit der AN die gleiche Nettoerhöhung erhalten würde, hätte der AG eine Belastung in Höhe von 66,67 €. Das ist für den AG ein Vorteil von 36,67 € gegenüber der alternativen Bruttolohnerhöhung.