Internetpauschale
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 Seite 1 Nr. 5 EStG / R 40.2 Abs. 5 LStR
Ein Haushalt ohne Kosten für Internetanschluss und digitale Dienste ist heutzutage undenkbar. Sie haben die Möglichkeit, sich an den Kosten Ihrer Mitarbeitenden mit monatlich 50,00 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei zu beteiligen.
Gewährung des Benefits
Durch die Maßnahme(n) ergibt sich eine Belastung von 63,19 € für den AG. Wenn anstatt der Optimierungen der AG eine Gehaltserhöhung von Brutto 90,47 € leisten würde, damit der AN die gleiche Nettoerhöhung erhalten würde, hätte der AG eine Belastung in Höhe von 111,06 €. Das ist für den AG ein Vorteil von 47,87 € gegenüber der alternativen Bruttolohnerhöhung.