Internetpauschale

Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 Seite 1 Nr. 5 EStG / R 40.2 Abs. 5 LStR

Was ist die Internetpauschale?

Ein Haushalt ohne Kosten für Internetanschluss und digitale Dienste ist heutzutage undenkbar. Sie haben die Möglichkeit, sich an den Kosten Ihrer Mitarbeitenden mit monatlich 50,00 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei zu beteiligen.

Personalkostenauswirkung bei herkömmlicher Lohnerhöhung
120,00 €
vs.
Personalkostenauswirkung bei
Gewährung des Benefits
63,19 €
Personalkosteneinsparung
47,87 €

Durch die Maßnahme(n) ergibt sich eine Belastung von 63,19 € für den AG. Wenn anstatt der Optimierungen der AG eine Gehaltserhöhung von Brutto 90,47 € leisten würde, damit der AN die gleiche Nettoerhöhung erhalten würde, hätte der AG eine Belastung in Höhe von 111,06 €. Das ist für den AG ein Vorteil von 47,87 € gegenüber der alternativen Bruttolohnerhöhung.

Gebe hier die Anzahl der Mitarbeitenden an, die ein Sachbezug erhalten sollen.
6.106,00 €
wären deine Ersparnis bei Implementierung dieses Benefits

Häufig gestellte Fragen zum Sachbezug

Ihre Mitarbeitenden erhalten bis zu 50 EUR monatlich, steuer- und sozialversicherungsfrei. Die damit verbundene Pauschalsteuer von 25 % des Betrages ist von Ihnen als Arbeitgeber an das Finanzamt abzuführen.
Ja. Ihre Mitarbeitenden erhalten bis zu 50 EUR pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei, denn die Förderung erstreckt sich nicht nur auf die Internetgebühren. Dies hat der Gesetzgeber in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG; R 40.2 Abs. 5 Satz 7 LStR so geregelt.
Nein. Hierzu müssen die Mitarbeitenden in ihrer Steuererklärung keine Angaben machen.