Internetpauschale
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 Seite 1 Nr. 5 EStG / R 40.2 Abs. 5 LStR
Ein Haushalt ohne Kosten für Internetanschluss und digitale Dienste ist heutzutage undenkbar. Sie haben die Möglichkeit, sich an den Kosten Ihrer Mitarbeitenden mit monatlich 50,00 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei zu beteiligen.
Gewährung des Benefits
Für den AG ergibt sich ein Aufwand i.H.v. 63,00 EUR. Die Höhe des gewährten Benefits entspricht einer Bruttolohnerhöhung von 100,00 EUR. Die Bruttolohnerhöhung würde 120,00 EUR an zusätzlichen Personalkosten verursachen. Der AG spart 57,00 EUR gegenüber der Bruttolohnerhöhung.