Jobticket I D-Ticket
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 15 EStG I § 40 Abs. 2 EStG
Fahrten zur Arbeit und zurück mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erledigen? Für viele ein notweniges Übel, jedoch in Zeiten von Parkplatzmangel, gestiegenen Benzinkosten und überfüllten Straßen bei genauerem Hinsehen sehr attraktiv. Gewährt der Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, ist es steuer- und sozialversicherungsfrei.
Gewährung des Benefits
Durch die Maßnahme(n) ergibt sich eine Belastung von 49,00 € für den AG. Wenn anstatt der Optimierungen der AG eine Gehaltserhöhung von Brutto 88,68 € leisten würde, damit der AN die gleiche Nettoerhöhung erhalten würde, hätte der AG eine Belastung in Höhe von 108,86 €. Das ist für den AG ein Vorteil von 59,68 € gegenüber der alternativen Bruttolohnerhöhung.