Jobticket I D-Ticket
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 15 EStG I § 40 Abs. 2 EStG
Fahrten zur Arbeit und zurück mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erledigen? Für viele ein notweniges Übel, jedoch in Zeiten von Parkplatzmangel, gestiegenen Benzinkosten und überfüllten Straßen bei genauerem Hinsehen sehr attraktiv. Gewährt der Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, ist es steuer- und sozialversicherungsfrei.
Gewährung des Benefits
Für den AG ergibt sich ein Aufwand i.H.v. 49,00 EUR. Die Höhe des gewährten Benefits entspricht einer Bruttolohnerhöhung von 100,00 EUR. Die Bruttolohnerhöhung würde 120,00 EUR an zusätzlichen Personalkosten verursachen. Der AG spart 70,00 EUR gegenüber der Bruttolohnerhöhung.