Kindergartenzuschuss
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 33 EStG
Kinder sind unsere Zukunft! Der Kinderbetreuungszuschuss unterstützt Ihre Mitarbeitenden finanziell bei den Kosten für die Unterbringung ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte. Der Kinderbetreuungszuschuss ist in voller Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei.
Gewährung des Benefits
Durch die Maßnahme(n) ergibt sich eine Belastung von 200,00 € für den AG. Wenn anstatt der Optimierungen der AG eine Gehaltserhöhung von Brutto 364,37 € leisten würde, damit der AN die gleiche Nettoerhöhung erhalten würde, hätte der AG eine Belastung in Höhe von 447,31 €. Das ist für den AG ein Vorteil von 247,31 € gegenüber der alternativen Bruttolohnerhöhung.
Häufig gestellte Fragen zum Sachbezug
1. das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
2. im laufenden Kalenderjahr das 6. Lebensjahr nach dem 30. Juni vollendet haben, es sei denn, sie sind vorzeitig eingeschult worden, oder
3. im laufenden Kalenderjahr das 6. Lebensjahr vor dem 1. Juli vollendet haben, in den Monaten Januar bis Juli dieses Jahres.
4. mangels Schulreife vom Schulbesuch zurückgestellt sind.