Geschenke zum persönlichen Anlass

Rechtsgrundlage: R 19 Abs. 1 S.2 LStR

Die Hochzeit, Geburtstagstage oder die Geburt eines Kindes! Alles erfreuliche Anlässe, die sich auch finanziell für Ihre Mitarbeitenden lohnen können. Schenken Sie Ihren Mitarbeitenden bis zu 60,00 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei je Anlass.

Personalkostenauswirkung bei herkömmlicher Lohnerhöhung
145,00 €
vs.
Personalkostenauswirkung bei
Gewährung des Benefits
60,00 €
Personalkosteneinsparung
85,00 €

Für den AG ergibt sich ein Aufwand i.H.v. 60,00 EUR. Die Höhe des gewährten Benefits entspricht einer Bruttolohnerhöhung von 120,00 EUR. Die Bruttolohnerhöhung würde 145,00 EUR an zusätzlichen Personalkosten verursachen. Der AG spart 85,00 EUR gegenüber der Bruttolohnerhöhung.

Gebe hier die Anzahl der Mitarbeitenden an, die ein Sachbezug erhalten sollen.
850,00 €

Häufig gestellte Fragen zum Sachbezug

Für die Anerkennung als Aufmerksamkeit und Geschenk gilt eine Freigrenze von höchstens 60 EUR brutto pro Anlass. Übersteigt der Wert des Geschenkes 60 EUR brutto pro Anlass nicht, bleibt es als Aufmerksamkeit lohnsteuerfrei, weil es am Entlohnungscharakter fehlt.
Einmalige oder wiederkehrend vorkommende persönliche Ereignisse können z. B. sein: Geburtstag, Namenstag, Hochzeit, Silberhochzeit, Einschulung, Schulabschluss, Geburt, Kommunion oder Konfirmation eines Kindes, Krankenbesuch etc.
Die Gewährung an die Mitarbeitenden muss eine Sachzuwendung sein. Diese kann entweder über eine, dafür steuerrechtlich anerkannte Prepaid-Mastercard® erfolgen oder in Form eines von Ihnen direkt zur Übergabe erworbenen Geschenks vorgenommen werden. Eine Bargeldauszahlung ist ausgeschlossen.