Geschenke zum persönlichen Anlass
Rechtsgrundlage: R 19 Abs. 1 S.2 LStR
Die Hochzeit, Geburtstagstage oder die Geburt eines Kindes! Alles erfreuliche Anlässe, die sich auch finanziell für Ihre Mitarbeitenden lohnen können. Schenken Sie Ihren Mitarbeitenden bis zu 60,00 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei je Anlass.
Gewährung des Benefits
Für den AG ergibt sich ein Aufwand i.H.v. 60,00 EUR. Die Höhe des gewährten Benefits entspricht einer Bruttolohnerhöhung von 120,00 EUR. Die Bruttolohnerhöhung würde 145,00 EUR an zusätzlichen Personalkosten verursachen. Der AG spart 85,00 EUR gegenüber der Bruttolohnerhöhung.