Sachbezug
Rechtsgrundlage § 40 Abs. 2 S. 3 EStG; R 40.2 Abs. 3 LStR
Der Sachbezug gehört zu den beliebtesten Mitarbeiter-Benefits. Pro Monat können bis zu maximal 50,00 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Hierbei kannst du entscheiden, ob dieses Budget zum Shoppen, zum Sport treiben oder für andere Themen wie z.B. eine betriebliche Krankenversicherung genutzt werden soll. Auch eine Kombination aus den Themenbereichen ist möglich.
Gewährung des Benefits
Für den AG ergibt sein ein Aufwand i.H.v. 50,00 EUR. Die Höhe des gewährten Benefits entspricht einer Bruttolohnerhöhung von 100,00 EUR. Die Bruttolohnerhöhung würde 120,00 EUR an zusätzlichen Personalkosten verursachen. Der AG spart 70,00 EUR gegenüber der Bruttolohnerhöhung.