Sachbezug
Rechtsgrundlage § 40 Abs. 2 S. 3 EStG; R 40.2 Abs. 3 LStR
Der Sachbezug gehört zu den beliebtesten Mitarbeiter-Benefits. Pro Monat können bis zu maximal 50,00 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Hierbei kannst du entscheiden, ob dieses Budget zum Shoppen, zum Sport treiben oder für andere Themen wie z.B. eine betriebliche Krankenversicherung genutzt werden soll. Auch eine Kombination aus den Themenbereichen ist möglich.
Gewährung des Benefits
Durch die Maßnahme(n) ergibt sich eine Belastung von 50,00 € für den AG. Wenn anstatt der Optimierungen der AG eine Gehaltserhöhung von Brutto 90,47 € leisten würde, damit der AN die gleiche Nettoerhöhung erhalten würde, hätte der AG eine Belastung in Höhe von 111,06 €. Das ist für den AG ein Vorteil von 61,06 € gegenüber der alternativen Bruttolohnerhöhung.