Stromladezuschuss
Rechtsgrundlage: § 8 Abs.2 S.11 EStG
Jeder Besitzer eine E-Dienstwagens kann bis zu 70 EUR vom Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei erhalten, wenn es keine Lademöglichkeit im Unternehmen gibt. Sollte es eine Lademöglichkeit geben, dann sind immer noch 30 EUR möglich.
Bei einem Hybrid-Dienstwagen reduzieren sich die jeweiligen Zuschüsse um 50%.
Gewährung des Benefits
Für den AG ergibt sich ein Aufwand i.H.v. 50,00 EUR. Die Höhe des gewährten Benefits entspricht einer Bruttolohnerhöhung von 100,00 EUR. Die Bruttolohnerhöhung würde 120,00 EUR an zusätzlichen Personalkosten verursachen. Der AG spart 70,00 EUR gegenüber der Bruttolohnerhöhung.