Stromladezuschuss
Rechtsgrundlage: § 8 Abs.2 S.11 EStG
Jeder Besitzer eine E-Dienstwagens kann bis zu 70 EUR vom Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei erhalten, wenn es keine Lademöglichkeit im Unternehmen gibt. Sollte es eine Lademöglichkeit geben, dann sind immer noch 30 EUR möglich.
Bei einem Hybrid-Dienstwagen reduzieren sich die jeweiligen Zuschüsse um 50%.
Gewährung des Benefits
Durch die Maßnahme(n) ergibt sich eine Belastung von 70,00 € für den AG. Wenn anstatt der Optimierungen der AG eine Gehaltserhöhung von Brutto 126,85 € leisten würde, damit der AN die gleiche Nettoerhöhung erhalten würde, hätte der AG eine Belastung in Höhe von 155,73 €. Das ist für den AG ein Vorteil von 85,73 € gegenüber der alternativen Bruttolohnerhöhung.