Stromladezuschuss

Rechtsgrundlage: § 8 Abs.2 S.11 EStG

Was ist der Stromladezuschuss?

Jeder Besitzer eine E-Dienstwagens kann bis zu 70 EUR vom Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei erhalten, wenn es keine Lademöglichkeit im Unternehmen gibt. Sollte es eine Lademöglichkeit geben, dann sind immer noch 30 EUR möglich.

Bei einem Hybrid-Dienstwagen reduzieren sich die jeweiligen Zuschüsse um 50%.

Personalkostenauswirkung bei herkömmlicher Lohnerhöhung
120,00 €
vs.
Personalkostenauswirkung bei
Gewährung des Benefits
50,00 €
Personalkosteneinsparung
70,00 €

Für den AG ergibt sich ein Aufwand i.H.v. 50,00 EUR. Die Höhe des gewährten Benefits entspricht einer Bruttolohnerhöhung von 100,00 EUR. Die Bruttolohnerhöhung würde 120,00 EUR an zusätzlichen Personalkosten verursachen. Der AG spart 70,00 EUR gegenüber der Bruttolohnerhöhung.

Gebe hier die Anzahl der Mitarbeitenden an, die ein Sachbezug erhalten sollen.
700,00 €

Häufig gestellte Fragen zum Sachbezug

Nein. Nur mitarbeitende Besitzer eine E-Dienstwagens können bis zu 70 EUR vom Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei erhalten, wenn es keine Lademöglichkeit im Unternehmen gibt. Sollte es eine Lademöglichkeit geben, dann sind immer noch 30 EUR möglich.
Jeder Besitzer eine Hybrid-Dienstwagens kann bis zu 35 EUR vom Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei erhalten, wenn es keine Lademöglichkeit im Unternehmen gibt. Sollte es eine Lademöglichkeit geben, dann sind immer noch 15 EUR möglich.
Der Arbeitgeber muss diesen Zuschuss im Lohnkonto aufzeichnen. Der Betrag kann sowohl als sonstiger Bezug mit ausbezahlt werden bzw. auch als Guthaben auf eine Bezahlkarte / Prepaid-Mastercard® aufgeladen werden.