Stromladezuschuss

Rechtsgrundlage: § 8 Abs.2 S.11 EStG

Was ist der Stromladezuschuss?

Jeder Besitzer eine E-Dienstwagens kann bis zu 70 EUR vom Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei erhalten, wenn es keine Lademöglichkeit im Unternehmen gibt. Sollte es eine Lademöglichkeit geben, dann sind immer noch 30 EUR möglich.

Bei einem Hybrid-Dienstwagen reduzieren sich die jeweiligen Zuschüsse um 50%.

Personalkostenauswirkung bei herkömmlicher Lohnerhöhung
155,73 €
vs.
Personalkostenauswirkung bei
Gewährung des Benefits
70,00 €
Personalkosteneinsparung
85,73 €

Durch die Maßnahme(n) ergibt sich eine Belastung von 70,00 € für den AG. Wenn anstatt der Optimierungen der AG eine Gehaltserhöhung von Brutto 126,85 € leisten würde, damit der AN die gleiche Nettoerhöhung erhalten würde, hätte der AG eine Belastung in Höhe von 155,73 €. Das ist für den AG ein Vorteil von 85,73 € gegenüber der alternativen Bruttolohnerhöhung.

Gebe hier die Anzahl der Mitarbeitenden an, die ein Sachbezug erhalten sollen.
0,00 €
wären deine Ersparnis bei Implementierung dieses Benefits

Häufig gestellte Fragen zum Sachbezug

Nein. Nur mitarbeitende Besitzer eine E-Dienstwagens können bis zu 70 EUR vom Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei erhalten, wenn es keine Lademöglichkeit im Unternehmen gibt. Sollte es eine Lademöglichkeit geben, dann sind immer noch 30 EUR möglich.
Jeder Besitzer eine Hybrid-Dienstwagens kann bis zu 35 EUR vom Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei erhalten, wenn es keine Lademöglichkeit im Unternehmen gibt. Sollte es eine Lademöglichkeit geben, dann sind immer noch 15 EUR möglich.
Der Arbeitgeber muss diesen Zuschuss im Lohnkonto aufzeichnen. Der Betrag kann sowohl als sonstiger Bezug mit ausbezahlt werden bzw. auch als Guthaben auf eine Bezahlkarte / Prepaid-Mastercard® aufgeladen werden.