Verpflegungsmehraufwand
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 4a EStG
Außendienstmitarbeiter haben oft den Nachteil, dass sie sich nicht vor Ort in der Kantine verpflegen können bzw. Essen unterwegs oft recht teuer sein kann. Hier sorgt der Verpflegungsmehraufwand für Abhilfe. 210,00 EUR können pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden.
Gewährung des Benefits
Für den AG ergibt sich ein Aufwand i.H.v. 210,00 EUR. Die Höhe des gewährten Benefits entspricht einer Bruttolohnerhöhung von 420,00 EUR. Die Bruttolohnerhöhung würde 505,00 EUR an zusätzlichen Personalkosten verursachen. Der AG spart 295,00 EUR gegenüber der Bruttolohnerhöhung.