Verpflegungsmehraufwand
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 4a EStG
Außendienstmitarbeiter haben oft den Nachteil, dass sie sich nicht vor Ort in der Kantine verpflegen können bzw. Essen unterwegs oft recht teuer sein kann. Hier sorgt der Verpflegungsmehraufwand für Abhilfe. 210,00 EUR können pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden.
Gewährung des Benefits
Durch die Maßnahme(n) ergibt sich eine Belastung von 210,00 € für den AG. Wenn anstatt der Optimierungen der AG eine Gehaltserhöhung von Brutto 382,82 € leisten würde, damit der AN die gleiche Nettoerhöhung erhalten würde, hätte der AG eine Belastung in Höhe von 469,95 €. Das ist für den AG ein Vorteil von 259,95 € gegenüber der alternativen Bruttolohnerhöhung.